Kassenpatienten

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet.

Sie kann in der Praxis in Einzel-, Parallel- und Gruppenbehandlungen, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden. Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten aber auch die Therapie von Kindern in ihrem Kindergarten oder Schule, wenn es so verordnet ist.

Als nicht zuzahlungsbefreiter Kassenpatient ist eine private Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes zu leisten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro.

    Privatpatienten

    Zwischen Therapiepraxis und Patient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung, unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen. 

    Die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung auf ärztliche Verordnung werden von Ihrer privaten Krankenkasse ganz oder nur teilweise übernommen, wenn die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie Bestandteil Ihres Vertrages ist.

    Wir rechnen bei Privatversicherten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab und orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).

    Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.